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   FG Niedersachsen, 07.05.2010 - 16 K 189/09   

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FG Niedersachsen, 07.05.2010 - 16 K 189/09 (https://dejure.org/2010,11450)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.05.2010 - 16 K 189/09 (https://dejure.org/2010,11450)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Mai 2010 - 16 K 189/09 (https://dejure.org/2010,11450)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zeitpunkt und Dokumentation der Zuordnungsentscheidung bei Bezug eines für unternehmerische und nichtunternehmerische Zwecke genutzten Einfamilienhauses

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 UStG; § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG
    Geltendmachung von Vorsteuern aus der Errichtung eines Einfamilienhauses; Zuordnungswahlrecht des Unternehmers für die sog. gemischte Nutzung eines Gegenstandes; Geltendmachung des Vorsteuerabzugs als regelmäßig gewichtiges Indiz für die Zuordnung eines Gegenstands zum ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1
    Zeitpunkt und Dokumentation der Zuordnungsentscheidung bei gemischt genutztem EFH; Zuordnungsentscheidung; Gemischt genutztes EFH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt und Dokumentation der Zuordnungsentscheidung bei gemischt genutztem EFH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Dokumentation der Zuordnungsentscheidung zum Unternehmensvermögen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 87
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 17.12.2008 - XI R 64/06

    Umsatzsteuerliche Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen - Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.05.2010 - 16 K 189/09
    aa) Der XI. Senat des BFH hat mit Urteil vom 17. Dezember 2008 (XI R 64/06 BFH/NV 2009, 798) unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 11. April 2008 (V R 10/07, a.a.O.) zwar entschieden, dass aus dem Grundsatz des Sofortabzugs folgend die Zuordnungsentscheidung bereits bei Anschaffung oder Herstellung des Gegenstands zu treffen sei und die Entscheidung über die Zuordnung des Gebäudes zum Unternehmensvermögen nicht nachträglich mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Leistungsbezugs getroffen werden könne.

    Ein (möglicher) Irrtum des Steuerpflichtigen oder seines steuerlichen Beraters über die Rechtsfolgen, die das Unterlassen des sofortigen Vorsteuerabzugs nach sich zieht, ist dabei regelmäßig unbeachtlich (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798).

    Im Übrigen binden Verwaltungsvorschriften die Gerichte nicht für das Festsetzungsverfahren (vgl. BFH Urteil vom 17. Dezember 2008 XI R 64/06, a.a.O.).

  • BFH, 11.04.2008 - V R 10/07

    Vorsteuerabzug beim Erwerb einer Photovoltaikanlage?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.05.2010 - 16 K 189/09
    Gibt es keine derartigen Beweisanzeichen für eine Zuordnung zum Unternehmen, kann diese nicht unterstellt werden (vgl. BFH, Urteil vom 11. April 2008 V R 10/07, BFHE 221, 456, BFH/NV 2008, 1773).

    Spätere Absichtsänderungen eines Steuerpflichtigen wirken nicht auf den Zeitpunkt des Leistungsbezugs zurück (vgl. BFH-Urteil vom 11. April 2008, V R 10/07, a.a.O. unter II.3. c und d cc, m.w.N.).

    aa) Der XI. Senat des BFH hat mit Urteil vom 17. Dezember 2008 (XI R 64/06 BFH/NV 2009, 798) unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 11. April 2008 (V R 10/07, a.a.O.) zwar entschieden, dass aus dem Grundsatz des Sofortabzugs folgend die Zuordnungsentscheidung bereits bei Anschaffung oder Herstellung des Gegenstands zu treffen sei und die Entscheidung über die Zuordnung des Gebäudes zum Unternehmensvermögen nicht nachträglich mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Leistungsbezugs getroffen werden könne.

  • BFH, 31.01.2002 - V R 61/96

    Vermeidung der Umsatzsteuer bei Verkauf eines vorsteuerbefreiten Pkw

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.05.2010 - 16 K 189/09
    C-97/90 - Lennartz - Slg. 1991, I-3795, Umsatzsteuer- und Verkehrssteuer- Recht - UVR- 1992, 19, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR- 1991, 730) und des Bundesfinanzhofs -BFH- (vgl. Urteile vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BFHE 197, 372, BStBl. II 2003, 813, m.w.N.; vom 28. Februar 2002 V R 25/96, BFHE 198, 216, BStBl. II 2003, 815) hat der Unternehmer hinsichtlich eines Gegenstandes, der sowohl für unternehmerische Zwecke als auch für nichtunternehmerische Zwecke vorgesehen ist (sog. gemischte Nutzung), ein Zuordnungswahlrecht.

    Die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs ist regelmäßig ein gewichtiges Indiz für, die Unterlassung des Vorsteuerabzugs ein ebenso gewichtiges Indiz gegen die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen (vgl. BFH, Urteile vom 31. Januar 2002 V R 61/96 und 28. Februar 2002 V R 25/96, a.a.O.).

  • BFH, 28.02.2002 - V R 25/96

    Unternehmer - PKW - Gemischte Nutzung - Zuordnung - Vorsteuerabzug -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.05.2010 - 16 K 189/09
    C-97/90 - Lennartz - Slg. 1991, I-3795, Umsatzsteuer- und Verkehrssteuer- Recht - UVR- 1992, 19, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR- 1991, 730) und des Bundesfinanzhofs -BFH- (vgl. Urteile vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BFHE 197, 372, BStBl. II 2003, 813, m.w.N.; vom 28. Februar 2002 V R 25/96, BFHE 198, 216, BStBl. II 2003, 815) hat der Unternehmer hinsichtlich eines Gegenstandes, der sowohl für unternehmerische Zwecke als auch für nichtunternehmerische Zwecke vorgesehen ist (sog. gemischte Nutzung), ein Zuordnungswahlrecht.

    Die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs ist regelmäßig ein gewichtiges Indiz für, die Unterlassung des Vorsteuerabzugs ein ebenso gewichtiges Indiz gegen die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen (vgl. BFH, Urteile vom 31. Januar 2002 V R 61/96 und 28. Februar 2002 V R 25/96, a.a.O.).

  • FG Niedersachsen, 03.01.2008 - 16 K 558/04

    Zulässigkeit eines vollständigen Vorsteuerabzugs aus gemischt genutzten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.05.2010 - 16 K 189/09
    21 b) Der erkennende Senat hat mittlerweile in ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 12. Mai 2005 16 K 537/04, DStR 2006, 283, vom 01. Februar 2007 16 K 10591/03, EFG 2007, 1120, DStRE 2007, 1039, vom 3. Januar 2008 16 K 558/04, EFG 2008, 809, DStRE 2008, 894 und vom 13.08.2009 16 K 463/07, EFG 2009, 2058 - Revision eingelegt - VR 42/09) entschieden, dass als Beweisanzeichen für die Zuordnungsentscheidung zum Unternehmen der Vorsteuerabzug in der erstmöglichen Steuererklärung geltend gemacht werden müsse.

    bb) Dieselbe Formulierung hinsichtlich des Zeitpunkts der Zuordnungsentscheidung wie der XI. Senat verwandte der V. Senat des BFH in einem durch Antrag auf mündliche Verhandlung gegenstandslos gewordenen Gerichtsbescheid (V R 45/05, dokumentiert in FG Niedersachsen, Urteil vom 03. Januar 2008 16 K 558/04, a.a.O.), allerdings ohne eine abschließende Entscheidung treffen zu müssen, indem er ausführte, dass "die mithin im Zeitpunkt des Leistungsbezugs zu treffende Zuordnungsentscheidung des Unternehmers in der Regel in der Umsatzsteuer-Voranmeldung des Voranmeldungszeitraums, in den der Leistungsbezug fällt, spätestens aber - mit endgültiger Wirkung - in der Umsatzsteuererklärung für das Jahr, in das der Leistungsbezug fällt, nach außen hin zu dokumentieren sein wird".

  • BFH, 07.07.2011 - V R 41/09

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.05.2010 - 16 K 189/09
    Das Gericht lässt die Revision im Hinblick auf das Revisionsverfahren V R 41/09 zu (vgl. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).
  • EuGH, 08.05.2003 - C-269/00

    Seeling

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.05.2010 - 16 K 189/09
    Nach der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs -EuGH- (vgl. EuGH, Urteile vom 08.05.2003 C-269/00 - Seeling -, Slg. 2003, I-4101, Rdnr. 40, m.w.N. und vom 11. Juli 1991 RS.
  • EuGH, 21.04.2005 - C-25/03

    HE - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Errichtung eines Wohnhauses durch zwei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.05.2010 - 16 K 189/09
    Dies gilt auch für die Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (vgl. EuGH-Urteile vom 21. April 2005 Rs. C-25/03 - HE -, Slg. 2005, I-3123; vom 14. Juli 2005 Rs. C-434/03 - Charles und Charles-Tijmens -, Slg. 2005, I-7037, Rdnr. 23, m.w.N.; vom 4. Oktober 1995 Rs. C-291/92 - Armbrecht -, Slg. 1995, I 2775, BStBl. II 1996, 392).
  • EuGH, 08.03.2001 - C-415/98

    Bakcsi

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.05.2010 - 16 K 189/09
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs -EuGH- sind bei der Frage, ob ein Steuerpflichtiger im Einzelfall Gegenstände für Zwecke seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten i.S. von Art. 4 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (6. EG-Richtlinie) erworben hat, alle Gegebenheiten des Sachverhalts, zu dem die Art des betreffenden Gegenstandes und der zwischen dem Erwerb des Gegenstandes und seiner Verwendung für Zwecke der wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen liegende Zeitraum gehört, zu berücksichtigen (vgl. EuGH-Urteil vom 8. März 2001 Rs. C-415/98 - Bakcsi -, Slg. 2001, I-1831, Rdnr. 29, m.w.N.).
  • BFH, 28.09.2006 - V R 43/03

    Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.05.2010 - 16 K 189/09
    Einschränkend führt der BFH jedoch unter Bezugnahme auf seine Rechtsprechung zur Bindung eines Unternehmers an einen Aufteilungsmaßstab gemäß § 15 Abs. 4 UStG 1993 (vgl. Senatsurteile vom 2. März 2006 V R 49/05, BFHE 213, 249, BStBl II 2006, 729, vom 28. September 2006 V R 43/03, BFH/NV 2007, 178) aus, dass für einen Unternehmer seine in der Umsatzsteuererklärung getroffene Zuordnungsentscheidung bindend ist, wenn die Umsatzsteuerfestsetzung für das Jahr der Anschaffung oder Herstellung eines gemischt genutzten Gegenstandes formell bestandskräftig ist und insofern unerheblich sei, dass Steuerbescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Abs. 2 AO jederzeit aufgehoben oder geändert werden können.
  • EuGH, 11.07.1991 - C-97/90

    Lennartz / Finanzamt München III

  • EuGH, 04.10.1995 - C-291/92

    Finanzamt Uelzen / Armbrecht

  • BFH, 20.12.1984 - V R 25/76

    Nichtunternehmerischer Bereich bei Unternehmen jeder Rechts- und

  • BFH, 02.03.2006 - V R 49/05

    Im Jahr der Umsatzsteuerfestsetzung nach § 15 Abs. 4 UStG angewandter

  • EuGH, 14.07.2005 - C-434/03

    Charles und Charles-Tijmens - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug -

  • BFH, 09.05.1996 - V R 62/94

    Die Umsatzsteuer für das Kalenderjahr (Jahressteuer) entsteht i. S. des § 233a

  • FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 463/07

    Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs als Beweisanzeichen i.R.d. Zuordnung eines

  • BFH, 27.10.1993 - XI R 86/90

    1. Unternehmereigenschaft eines Karnevalsprinzen 2. Umrechnung in einen

  • BFH, 11.10.2007 - V R 45/05

    Kostenentscheidung nach Gerichtsbescheid und Erledigung der Hauptsache

  • FG Niedersachsen, 12.05.2005 - 16 K 537/04

    Sowohl unternehmerische als auch nicht unternehmerische Nutzung eines

  • FG Niedersachsen, 01.02.2007 - 16 K 10591/03

    Vorsteuerberichtigungsanspruch bei Fertigstellung eines landwirtschaftlichen

  • FG Nürnberg, 09.03.2015 - 2 V 687/14

    Vorsteuerabzug: Dokumentation der Zuordnungsentscheidung

    Unterlässt er dies, spricht die Beweislage gegen eine Zuordnungsentscheidung im Zeitpunkt des Leistungsbezuges (ebenso Urteil des FG Niedersachsen vom 07.05.2010 16 K 189/09, EFG 2011, 87).
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